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Unterweisungs-Nachweis: Was soll dieser beinhalten?

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  • Dieses Thema hat 1 Antwort und 1 Stimme, und wurde zuletzt aktualisiert vor 6 Jahre, 4 Monaten von Irene Bortolloti.
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  • #2188 Antworten
    Monika
    Gast

    Hallo allerseits!

    Ich arbeite für eine private Vermittlungsfirma, die ausgebildete Pflegekräfte vermittelt. Natürlich haben wir unsere Pflegekräfte, obwohl sie über eine entsprechende Ausbildung verfügen, immer auch noch zusätzlich hinsichtlich unserer und ihrer Pflichten aufgeklärt.

    Nun wurde ich von meinem Vorgesetztem gebeten, Unterweisungs-Nachweise zu sammeln, da dies von der Rechtsabteilung gewünscht wird.
    Was muss ich denn nun aus rechtlicher Sicht genau dokumentieren?

    #2189 Antworten
    Irene Bortolloti
    Gast

    Warum fragst du nicht einfach direkt bei der Rechtsabteilung nach?
    Es ist nämlich schon richtig, dass ihr die Nachweise mindestens 2 Jahre behalten solltet, um bei nachträglichen Komplikationen Beweise liefern zu können. Mehr dazu auch hier: https://www.unterweisung-plus.de/7-tipps-fuer-eine-rechtssichere-unterweisung/

    Auf der Seite wird jedenfalls erklärt, dass du einfach den Stoff, den ihr durchgeht, protokollieren sollt – am besten auch gleich die Anwesenheit. Soviel zur Norm.

    Aber wie gesagt, um sicher zu gehen, einfach mal die Rechtsvertreter selbst fragen. Vielleicht haben sie ja noch zusätzliche Extrawünsche.

    LG

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Antwort zu: Unterweisungs-Nachweis: Was soll dieser beinhalten?
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